Aktenzeichen: 25 IN 189/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der IMR Fertigungsautomation GmbH, mit Sitz in Zur Christinenhütte 3, 57368 Lennestadt, hat das Amtsgericht Siegen am 30. Oktober 2024 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Unternehmensvermögen zu schützen. Das Unternehmen, das in der Planung, Herstellung und Inbetriebnahme automatisierter Industriemaschinen und -anlagen tätig ist, steht unter der Leitung des Geschäftsführers Thomas Mertens.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering aus Köln bestellt. Fortan bedürfen alle Verfügungen der IMR Fertigungsautomation GmbH über ihr Vermögen seiner Zustimmung. Durch diesen Zustimmungsvorbehalt soll gewährleistet werden, dass Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert und überwacht werden.
Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Niering ist ermächtigt, alle Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft zu verwalten. Zahlungen an die Schuldnerin dürfen Drittschuldner ausschließlich unter Berücksichtigung dieser Anordnung leisten, da dies zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem Maßnahmen ergreifen, um eingehende Gelder auf ein Sonderkonto zu leiten und damit die finanziellen Mittel der IMR Fertigungsautomation GmbH zu bewahren.
Weitere Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat zusätzlich alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die gegen das Unternehmen eingeleitet wurden oder noch im Gange sind, vorläufig eingestellt, sofern diese nicht unbewegliche Güter betreffen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Vermögenslage der IMR Fertigungsautomation GmbH bis zur abschließenden Entscheidung im Verfahren stabil bleibt.
Amtsgericht Siegen, 30. Oktober 2024