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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die GEWARO Automobile GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 423/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der GEWARO Automobile GmbH, ansässig in der Am Langendorfer Berg 40, 18442 Lüssow, hat das Amtsgericht Stralsund am 30. Oktober 2024 vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Christian Hallier, steht unter gerichtlicher Überwachung, während die Prüfung des Insolvenzantrags weiterläuft.
Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Lutter aus Stralsund bestellt, dessen Aufgaben es sind, die Vermögenswerte der GEWARO Automobile GmbH zu sichern und deren Verwaltung zu überwachen. Zukünftige Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin dürfen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen. Der Beschluss umfasst zudem ein Verbot jeglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Lutter ist befugt, alle Bankguthaben und Forderungen der GEWARO Automobile GmbH einzuziehen und diese Gelder in Sonderkonten zu sichern. Diese Konten werden speziell für die Insolvenzmasse verwaltet und unterliegen der strengen Aufsicht, um die finanziellen Mittel der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu schützen. Ebenso wurden alle Drittschuldner der Gesellschaft angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Vermögenswerte

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsführung der GEWARO Automobile GmbH ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter umfassende Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und ihm alle notwendigen Informationen zur Sicherung der Insolvenzmasse zu liefern.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingereicht werden. Die Bekanntmachung und die Details zur Einspruchsfrist sind auf der Plattform der Insolvenzbekanntmachungen im Internet veröffentlicht.

Amtsgericht Stralsund, 30. Oktober 2024

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