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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die bao solutions GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1508 IN 11519/24

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der bao solutions GmbH, ansässig in der Stilfser-Joch-Straße 15, 81547 München, hat das Amtsgericht München am 30. Oktober 2024 um 11:00 Uhr die Einleitung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung angeordnet. Die bao solutions GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Patrick Strunkmann-Meister, steht damit unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn bestellt. Seine Kanzlei ist in der Ohmstraße 15, 80802 München, ansässig. Dr. de Bruyn hat nun die Befugnis, die finanziellen und organisatorischen Abläufe der bao solutions GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft ohne seine Zustimmung erfolgen. Diese Maßnahme soll die Insolvenzmasse vor unerwünschten Veränderungen schützen.
Umfang und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Gemäß der gerichtlichen Anordnung dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen, wodurch sichergestellt wird, dass alle Zahlungseingänge und Guthaben gezielt für die Interessen der Gläubiger und den Fortgang des Verfahrens verwendet werden.
Hinweise für Gläubiger und Drittschuldner

Den Gläubigern und Drittschuldnern der bao solutions GmbH wird geraten, zukünftige Zahlungen nur noch in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. de Bruyn zu leisten, um den Anordnungen des Amtsgerichts zu entsprechen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt ab der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Eine anwaltliche Vertretung für die Einreichung der Beschwerde ist nicht zwingend erforderlich.

Diese Maßnahme des Amtsgerichts München dient der strukturierten Sicherung und Kontrolle des Unternehmensvermögens der bao solutions GmbH, um die Interessen aller Gläubiger im weiteren Verfahren angemessen zu wahren.

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