Aktenzeichen: 11 IN 440/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bert Beuthan Catering & Beratung für Hotel und Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Dorfstraße 23, 76593 Gernsbach, hat das Amtsgericht Baden-Baden am 30. Oktober 2024 um 11:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen zur Vermögensverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Silvan Doll aus Karlsruhe bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, um möglichen nachteiligen Veränderungen vorzubeugen und die Ansprüche der Gläubiger zu schützen. Doll übernimmt die Verwaltung und Verfügungsbefugnis über die Vermögenswerte der Bert Beuthan UG und stellt sicher, dass keine Vermögensverschiebungen ohne seine ausdrückliche Zustimmung vorgenommen werden.
Umfang und Befugnisse des Insolvenzverwalters
Gemäß § 21 der Insolvenzordnung sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Vermögen der Schuldnerin vorübergehend untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bestehende Vollstreckungen werden eingestellt, um die finanzielle Lage der Schuldnerin stabil zu halten. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und entgegengenommene Gelder zu verwalten. Alle zukünftigen Zahlungen an die Schuldnerin dürfen von den Drittschuldnern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Weitere Befugnisse und Prüfungen
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch befugt, Sonderkonten zu eröffnen, die ausschließlich zur Verwaltung der Insolvenzmasse genutzt werden, und alle Informationen über die finanzielle Lage der Schuldnerin bei den kontoführenden Instituten einzuholen. Ziel ist es, zu prüfen, ob die Vermögensmasse ausreichend ist, um die Verfahrenskosten zu decken und die wirtschaftlichen Voraussetzungen einer möglichen Unternehmensfortführung zu evaluieren.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Baden-Baden schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen.
Die Entscheidung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung verdeutlicht das Ziel des Gerichts, eine transparente Sicherung der Gläubigerinteressen zu gewährleisten und die Vermögenswerte der Schuldnerin Bert Beuthan Catering & Beratung UG bis zur endgültigen Entscheidung im Insolvenzverfahren zu schützen.