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Vorläufige Insolvenzverwaltung für All Clean GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 374/24

Das Amtsgericht München hat am 30. Oktober 2024 um 10:00 Uhr im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der All Clean GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer und mit Sitz in der Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Entscheidung wurde getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung des Insolvenzverfahrens zu sichern und damit den Gläubigerschutz zu gewährleisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Fuhst aus München bestellt. Seine Aufgabe umfasst die Überwachung sämtlicher finanzieller Handlungen und Transaktionen der All Clean GmbH, die nur noch mit seiner Zustimmung wirksam sind.
Zuständigkeiten und Befugnisse des Insolvenzverwalters

Zur Sicherung der Vermögenswerte ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und einzuziehen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, Außenstände auf ein gesondertes Insolvenz-Sonderkonto einzuziehen. In einem weiteren Schritt hat das Amtsgericht angeordnet, dass sämtliche Zahlungen von Drittschuldnern (Schuldnern der All Clean GmbH) nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erfolgen haben, um eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.
Sicherung digitaler und physischer Unterlagen

Im Rahmen der Verwaltung und Aufarbeitung der Unternehmensdokumente ist der Insolvenzverwalter berechtigt, eine umfassende Sicherung der relevanten DATEV-Dateien der Schuldnerin vorzunehmen. Insbesondere werden Unterlagen, die bei Dritten aufbewahrt werden – wie etwa bei der Steuerberaterin der All Clean GmbH – gesichert und in Besitz genommen, um vollständige Transparenz und Rechenschaft zu gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen entweder beim Amtsgericht München in der Pacellistraße 5, 80333 München, oder als elektronisches Dokument einzulegen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Verkündung oder Zustellung bzw. der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung. Eine anwaltliche Vertretung ist für die Beschwerde nicht zwingend erforderlich.

Dieser Schritt der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass das Vermögen der All Clean GmbH geordnet verwaltet und potenziellen Gläubigern ein transparenter Überblick ermöglicht wird, bevor über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

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