Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 36b IN 5574/24 hat das Amtsgericht Charlottenburg für die Bar Hoch 2 UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Reuterstraße 47, 12047 Berlin, umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die von Geschäftsführerin Lena Geßner geführte Gesellschaft sieht sich mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert, weshalb ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde, um das Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen.
Um mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Bar Hoch 2 UG zu verhindern, erließ das Amtsgericht am 30.10.2024 eine Anordnung, die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden ausgesetzt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Justus Schneidewind aus der Kanzlei in der Bäkestraße 7, 12207 Berlin, bestellt, der nun die Aufgaben zur Sicherung des Unternehmensvermögens übernimmt.
Gemäß § 21 InsO ist es der Schuldnerin untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Diese Verfügungsmöglichkeiten liegen nun in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters, der befugt ist, sämtliche Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und hierfür ein Sonderkonto einzurichten, um die Insolvenzmasse zu sichern. Außerdem sind die Kreditinstitute der Schuldnerin zur vollständigen Auskunftserteilung gegenüber Rechtsanwalt Schneidewind verpflichtet, sodass eine lückenlose Kontrolle über die finanziellen Transaktionen gewährleistet ist.
Des Weiteren ist es allen Schuldnern des Unternehmens (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen an die Bar Hoch 2 UG zu leisten. Stattdessen werden sie angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, sämtliche Geschäftsräume der Bar Hoch 2 UG zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen, Einsicht in alle Geschäftsunterlagen zu nehmen und diese bei Bedarf bis zur Entscheidung über das Verfahren zur weiteren Prüfung einzubehalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – wenn keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung oder der wirksamen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht vorgeschrieben.
Die Einreichung der Beschwerde ist auch als elektronisches Dokument möglich, wobei eine Übermittlung per einfacher E-Mail unzulässig ist. Rechtsbehelfe, die von Behörden, Notaren, Anwälten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln, sofern dies technisch möglich ist. Weiterhin gelten spezielle Vorgaben zur Signatur und Übermittlungssicherheit, die über die Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) sowie unter www.justiz.de nachzulesen sind.
Mit dieser Anordnung setzt das Gericht deutliche Schritte, um das Vermögen der Bar Hoch 2 UG bis zur Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.