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Insolvenzantrag gegen Immo Gross GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt, Vermögensschutzmaßnahmen angeordnet
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Insolvenzantrag gegen Immo Gross GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt, Vermögensschutzmaßnahmen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren 10 IN 188/24 wurde für die Immo Gross GmbH mit Sitz in der Bruckstraße 15, 72393 Burladingen, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Kaeini, ein bedeutender Beschluss gefasst. Angesichts einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sieht das Amtsgericht Stuttgart, Registergericht HRB 744065, dringenden Handlungsbedarf und trifft umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft, bis eine Entscheidung zur Verfahrenseröffnung getroffen ist.

Um mögliche Nachteile in der Vermögenslage der Immo Gross GmbH zu verhindern, wurden per Beschluss weitreichende Schutzmaßnahmen angeordnet. Ab sofort sind Zwangsvollstreckungen, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen, gegen die Immo Gross GmbH untersagt – es sei denn, sie betreffen unbewegliches Eigentum. Bereits laufende Zwangsmaßnahmen werden vorübergehend ausgesetzt. Als vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff mit Kanzleisitz in der Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, bestellt. Er ist unter Telefon 07071 5630707 und Fax 07071 5630708 erreichbar und übernimmt die Zuständigkeit für sämtliche Vermögensfragen der Schuldnerin.

Gemäß § 21 InsO gelten ab sofort die Verfügungsmöglichkeiten der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch eingeschränkt: Die Immo Gross GmbH darf über ihre Konten und Außenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies betrifft insbesondere die Kontoführung und den Zugriff auf Außenstände. Dr. Dirk Poff ist befugt, alle notwendigen Bankkonten der Immo Gross GmbH zu verwalten und Sonderkonten zur Wahrung der Insolvenzmasse zu eröffnen. Weiterhin darf er Forderungen der GmbH einziehen und eingehende Zahlungen entgegennehmen. Kreditinstitute der Schuldnerin sind zur vollständigen Auskunftserteilung verpflichtet.

Zusätzlich sind sämtliche Drittschuldner angehalten, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Immo Gross GmbH ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Einblick in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und ihm Zutritt zu ihren Geschäftsräumen zu gewähren. Hierdurch soll die zukünftige Insolvenzmasse gesichert und die Vermögensverhältnisse der GmbH geklärt werden.

Die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses wird in einem elektronischen Informationssystem gespeichert und bleibt bis zur Entscheidung über das Insolvenzverfahren sichtbar.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Hechingen, Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen; sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und die Beschwerdeabsicht ausdrücken. Alternativ können auch elektronische Dokumente genutzt werden, wobei E-Mail hierfür nicht zulässig ist.

Diese Maßnahmen verdeutlichen den Ernst der Lage für die Immo Gross GmbH. In den kommenden Wochen wird die Zukunft des Unternehmens weiter geklärt, wobei der Insolvenzverwalter sicherstellen soll, dass das Vermögen im Interesse aller Gläubiger gewahrt bleibt.

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