Das Amtsgericht Heilbronn hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 1051/24 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meditex Logistik GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Heilbronn, vertreten durch Geschäftsführer Frank Rößler, hat selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Ziel der Anordnung ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern.
Anordnung der Maßnahmen
Um negative Veränderungen in der Vermögenslage der Meditex Logistik GmbH zu verhindern, hat das Insolvenzgericht am 30. Oktober 2024 mehrere Maßnahmen ergriffen:
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Zwangsvollstreckungen und die Vollziehung von einstweiligen Verfügungen gegen das Unternehmen werden untersagt, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig gestoppt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle aus Stuttgart bestellt. Dr. Leichtle wird die Vermögenssituation der Meditex Logistik GmbH überwachen, um sicherzustellen, dass das Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibt.
Eingeschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin: Die Meditex Logistik GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen. Dies betrifft insbesondere das Verbot, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Befugnis zur Verwaltung und Verfügung über diese Konten geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle ist dazu ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Er darf zudem auf den Namen der Meditex Logistik GmbH oder auf seinen eigenen Namen in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten eröffnen und darüber verfügen. Die führenden Kreditinstitute des Unternehmens sind dazu verpflichtet, Dr. Leichtle alle erforderlichen Auskünfte über die Konten zu erteilen.
Außerdem ist es den Schuldnern der Meditex Logistik GmbH (sogenannten Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen an die GmbH direkt zu leisten. Stattdessen sollen sie sämtliche Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter richten.
Prüfung der Vermögensverhältnisse und Sicherstellung der Insolvenzmasse
Dr. Leichtle hat das Recht, die Geschäftsräume der Meditex Logistik GmbH zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsführung der GmbH ist verpflichtet, ihm Einsicht in alle Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der zukünftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Heilbronn können der Schuldner oder die Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Heilbronn einzureichen oder durch Erklärung zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle abzugeben.
Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt auch über das elektronische Informationssystem der Justiz unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und bleibt dort für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert.
Hintergrund
Die Meditex Logistik GmbH, mit Sitz in der Sontheimer Straße in Heilbronn, sieht sich aktuell mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die zur Beantragung des Insolvenzverfahrens geführt haben. Die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters dient dem Schutz der Gläubiger und soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte veräußert oder verschoben werden, bevor die endgültige Entscheidung über die Insolvenzeröffnung getroffen ist.
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob das Vermögen der Meditex Logistik GmbH ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens einzuleiten.