Aktenzeichen: 74 IN 1008/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kruk GmbH, die sich auf Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert und ihren Sitz in der Hauptstraße 84, 48624 Schöppingen hat, hat das Amtsgericht Münster am 30. Oktober 2024 eine vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister Coesfeld unter HRB 18859 eingetragen ist und von Geschäftsführerin Magdalena Zofia Frermann vertreten wird, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht, um ihre Vermögenswerte zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu sichern.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer aus Stadtlohn bestellt, die fortan für die finanzielle Überwachung und Sicherung der Unternehmenswerte der Kruk GmbH verantwortlich ist. Diese Entscheidung ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, die finanzielle Stabilität des Unternehmens im Vorfeld der Insolvenzprüfung zu gewährleisten.
Einschränkungen und Pflichten der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Gemäß den Anordnungen des Gerichts sind Verfügungen über das Vermögen der Kruk GmbH nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin gültig. Diese Einschränkung verhindert unkontrollierte Abflüsse und stellt eine ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen sicher. Darüber hinaus ist die Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens zu verwalten und alle eingehenden Gelder zu kontrollieren.
Drittschuldner, also Geschäftspartner oder Kunden, die Zahlungen an die Kruk GmbH zu leisten haben, wurden angewiesen, diese ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten. Damit wird eine geordnete Verwaltung und Sicherung der finanziellen Ressourcen sichergestellt, sodass keine unkontrollierten Zahlungen erfolgen.
Vollstreckungsschutz und Stabilität der Vermögenswerte
Zusätzlich hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Kruk GmbH untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Diese Maßnahme schafft die notwendige Stabilität für das Unternehmen und gewährleistet, dass keine unkontrollierten Forderungen von Gläubigern den Bestand des Vermögens gefährden.
Ziel der vorläufigen Verwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz und der Stabilisierung des Unternehmens, während das Gericht die Insolvenzvoraussetzungen prüft. Die getroffenen Anordnungen gewährleisten eine geordnete finanzielle Verwaltung und bieten den Gläubigern Transparenz und Sicherheit, während die Entscheidung über eine mögliche Insolvenzeröffnung vorbereitet wird.