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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Fashion Services GmbH: Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 105 IN 1105/24

Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fashion Services GmbH mit Sitz in der Victor-Gollancz-Straße 5, 76137 Karlsruhe, am 29. Oktober 2024 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Miroslav Kolar, steht damit unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, um das Vermögen der Gesellschaft und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli aus Stuttgart ernannt. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern und alle wesentlichen Finanztransaktionen der Fashion Services GmbH zu überwachen, um das Insolvenzverfahren geordnet vorzubereiten.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen

Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Fashion Services GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Regelung soll verhindern, dass unkontrollierte Abflüsse das Vermögen weiter schmälern. Weiterhin hat das Gericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte, vorläufig ausgesetzt.

Zusätzlich wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Befugnis übertragen, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und diese Gelder auf ein gesichertes Treuhandkonto zu überführen. Die Kontoführenden Banken und Drittschuldner sind angewiesen, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um eine vollständige und transparente Verwaltung der Insolvenzmasse sicherzustellen.

Befugnisse und Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Bananyarli ist berechtigt, die Geschäftsräume der Fashion Services GmbH zu betreten und Einsicht in alle relevanten Geschäftsunterlagen zu nehmen. Dabei wird er umfassende Informationen zur finanziellen Lage des Unternehmens einholen und prüfen, ob das vorhandene Vermögen die Kosten des Insolvenzverfahrens decken kann. Zudem ist der Insolvenzverwalter beauftragt, als Sachverständiger die Möglichkeit einer Unternehmensfortführung zu untersuchen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Beteiligten haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Einreichung kann schriftlich oder zur Niederschrift des Amtsgerichts Karlsruhe erfolgen; elektronische Einreichungen sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zulässig.

Zusammenfassung

Die vom Amtsgericht Karlsruhe angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung der Vermögenswerte der Fashion Services GmbH und gewährleisten eine geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Prüfung der Vermögenslage vornehmen, um im Sinne der Gläubigerinteressen die bestmögliche Lösung zu erreichen.

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