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Vorläufige Insolvenzverwaltung für cut360 GmbH: Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 401 IN 1900/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der cut360 GmbH, ansässig in der Leipziger Straße 40, 04420 Markranstädt, hat das Amtsgericht Leipzig am 29. Oktober 2024 weitreichende Sicherungsmaßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Ina Henkel-Graneist, wird nun unter die vorläufige Verwaltung gestellt, um das Vermögen vor weiteren Nachteilen zu schützen und eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn Frische aus Leipzig ernannt. Er ist autorisiert, die Vermögenslage des Unternehmens zu überwachen und alle geschäftlichen Entscheidungen im Interesse der Gläubiger zu kontrollieren. Rechtsanwalt Frische wird dazu befugt, Bankguthaben und Forderungen der cut360 GmbH einzuziehen und ein Sonderkonto einzurichten, um die Finanzen des Unternehmens transparent und sicher zu verwalten.

Einschränkungen und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit dem Beschluss des Gerichts ist die cut360 GmbH nur noch eingeschränkt handlungsfähig: Verfügungen über das Vermögen sind ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Diese Regelung stellt sicher, dass keine Vermögenswerte ohne Aufsicht abfließen können. Weiterhin wurde sämtlichen Drittschuldnern untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten; stattdessen sind sie angewiesen, diese nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Zusätzlich ist Rechtsanwalt Frische berechtigt, die Geschäftsräume der cut360 GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Informationen von Banken, Behörden und anderen Institutionen einzuholen. Diese Maßnahmen gewährleisten eine umfassende Überwachung der finanziellen Lage und ermöglichen dem vorläufigen Insolvenzverwalter, die Vermögenswerte vollständig zu sichern und zu dokumentieren.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Um das Vermögen der Gesellschaft zu schützen, hat das Gericht ebenfalls entschieden, dass bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorerst gestoppt und neue Vollstreckungen untersagt werden, soweit es sich nicht um unbewegliche Vermögensgegenstände handelt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien können innerhalb von zwei Wochen gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Einreichung der Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig möglich. Die elektronische Einreichung ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zulässig.

Die beschlossenen Maßnahmen sichern die Fortführung des Insolvenzverfahrens und schützen die Interessen aller Gläubiger, während der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögenswerte der cut360 GmbH sorgfältig verwaltet.

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