Aktenzeichen: 613 IN 410/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HM Veranstaltungs GmbH & Co. KG, ansässig in der Mainstraße 52, 63897 Miltenberg, hat das Amtsgericht Aschaffenburg am 30. Oktober 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Veranstaltungsgesellschaft, die von der persönlich haftenden Gesellschafterin MH Komplementär GmbH vertreten wird und deren Geschäftsführer Mathias Hofmann ist, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht, um ihre Vermögenswerte zu sichern.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Berninger aus Aschaffenburg bestellt. Seine Aufgabe umfasst die Überwachung der finanziellen Handlungen der Gesellschaft und die Sicherung aller Vermögenswerte bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Eingeschränkte Verfügungsbefugnis und Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit der Anordnung des Gerichts dürfen Verfügungen der HM Veranstaltungs GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme erstreckt sich auf alle Aspekte der Vermögensverwaltung und bezieht auch die Einziehung von Forderungen mit ein. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, die Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, wodurch die finanzielle Kontrolle gewährleistet wird.
Rechtsmittelbelehrung und Einsichtnahme
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Aschaffenburg eingereicht werden und kann auch durch elektronische Dokumente über die gesicherten Kanäle eingereicht werden. Informationen zur rechtssicheren elektronischen Einreichung sind auf den entsprechenden Justizportalen abrufbar.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der finanziellen Stabilisierung und Überwachung der HM Veranstaltungs GmbH & Co. KG, um im Interesse der Gläubiger eine geordnete Verwaltung der Vermögenswerte sicherzustellen. Diese Maßnahme bereitet den Weg für eine geordnete Abwicklung oder mögliche Fortführung des Unternehmens unter der Aufsicht des Gerichts und des Insolvenzverwalters.