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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Goldmarmor GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 618/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goldmarmor GmbH, ansässig in der Karlstraße 98, 64285 Darmstadt, hat das Amtsgericht Darmstadt am 29. Oktober 2024 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben. Das Unternehmen, das von Geschäftsführerin Karima Hartit-Klingelmeyer geleitet wird, ist somit nicht länger an die zuvor angeordneten Einschränkungen in Bezug auf seine Vermögensverwaltung gebunden.

Die Entscheidung zur Aufhebung der vorläufigen Verwaltung bedeutet, dass die Goldmarmor GmbH nun wieder eigenständig über ihre Vermögenswerte verfügen kann. Gründe für die Aufhebung wurden in der Bekanntmachung des Gerichts nicht näher erläutert; dies könnte jedoch auf eine Neubeurteilung der wirtschaftlichen Lage oder eine zwischenzeitliche Klärung der Verbindlichkeiten hinweisen.

Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt eingesehen werden. Die Aufhebung dieser Maßnahme stellt für die Goldmarmor GmbH einen wichtigen Schritt dar und könnte dem Unternehmen wieder mehr Handlungsfreiheit für künftige wirtschaftliche Entscheidungen bieten.

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