Aktenzeichen: 52 IN 164/24
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der AKHA Trading GmbH, ansässig in der Hüstener Straße 11, 59821 Arnsberg, hat das Amtsgericht Arnsberg am 30. Oktober 2024 umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Nedim Agovic aus Hagen, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, um die wirtschaftliche Stabilität zu bewahren und die Gläubigerinteressen zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Jan Janßen aus Köln bestellt. Er ist beauftragt, die Vermögenswerte der AKHA Trading GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass alle geschäftlichen Transaktionen unter gerichtlicher Aufsicht stattfinden.
Einschränkungen und Zuständigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit der Anordnung des Amtsgerichts sind Verfügungen über das Vermögen der AKHA Trading GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens, die ab sofort ausschließlich durch den Insolvenzverwalter eingezogen und verwaltet werden dürfen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Mittel zentral und transparent verwaltet werden.
Darüber hinaus wurden alle Drittschuldner, d. h. Geschäftspartner und Kunden, die der AKHA Trading GmbH Zahlungen schulden, angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dies schützt die Vermögenswerte des Unternehmens vor unkontrollierten Abflüssen und gewährleistet eine geordnete Verwaltung der Gelder.
Ziel der vorläufigen Maßnahmen
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und den weitreichenden Beschränkungen soll das Amtsgericht Arnsberg die finanzielle Lage der AKHA Trading GmbH stabilisieren. Die getroffenen Maßnahmen gewährleisten Transparenz und Schutz der Gläubigerinteressen und schaffen eine gesicherte Grundlage für die potenzielle Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung.