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Insolvenzverfahren bei InterConsult GmbH: Vorläufige Verwaltung zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 58 IN 793/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der InterConsult GmbH, ansässig in der Hummelstraße 3, 79100 Freiburg, hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau am 30. Oktober 2024 Maßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Grillo Calogero, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, um die Gläubigerinteressen zu wahren und die Vermögenswerte zu schützen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thilo Braun aus Freiburg bestellt. Seine Aufgaben umfassen die Überwachung und Sicherung des Vermögens der InterConsult GmbH sowie die Beurteilung, ob die finanzielle Lage des Unternehmens die Verfahrenskosten deckt.

Einschränkungen und Zuständigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Gerichtsbeschluss legt fest, dass sämtliche Verfügungen der InterConsult GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig sind. Diese Anordnung verhindert unkontrollierte Abflüsse und stellt sicher, dass alle finanziellen Transaktionen unter gerichtlicher Aufsicht erfolgen. Der Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, die Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft zu verwalten und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Um die vollständige Kontrolle über die Unternehmensfinanzen zu gewährleisten, hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Befugnis, ein Sonderkonto zu eröffnen, auf das alle relevanten Mittel der Insolvenzmasse eingezogen werden können. Weiterhin sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, dem Verwalter umfassende Auskünfte über die Finanzlage des Unternehmens zu geben.

Zwangsvollstreckung und Schutzmaßnahmen

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die InterConsult GmbH sind vorläufig ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Dies bedeutet, dass keine Gläubiger auf das Unternehmensvermögen zugreifen können, solange das Verfahren läuft. Drittschuldner, also Kunden und Partner, sind angewiesen, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten, um die geordnete Abwicklung sicherzustellen.

Ziel der vorläufigen Verwaltung

Die vorläufige Verwaltung dient der Stabilisierung der Unternehmensfinanzen und der Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Insolvenzverwalter übernimmt neben der Vermögenssicherung die Verantwortung, zu prüfen, ob die InterConsult GmbH fortgeführt oder geordnet abgewickelt werden kann. Mit dieser Maßnahme werden die Interessen der Gläubiger geschützt und eine transparente Grundlage für die weitere Abwicklung des Verfahrens geschaffen.

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