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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

qimono / Pixabay

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit
der Entschädigung (§ 459k StPO)

640 Js 4056/​20

Unter dem Aktenzeichen 1119 Ls 640 Js 4056/​20 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 13.07.2022 der Einziehungsbetroffene Caner Ejder zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 21.200 € rechtskräftig verurteilt.

Nach der genannten Entscheidung könnten aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Taten Entschädigungsansprüche gegen den Verurteilten entstanden sein.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Im Zeitraum vom 25.12.2020 bis 26.06.2021 hat der Verurteilte über die Plattformen eBay Kleinanzeigen und SHPOCK mehrfach elektronische Waren in betrügerischer Absicht verkauft und erworben. Er nahm als vermeintlicher Verkäufer Kaufpreise entgegen, ohne willens und in der Lage zu sein die angebotene Ware zu liefern. Als Käufer ließ er sich über den PayPal Käuferschutz den Kaufpreis für Waren, die er erhalten hatte, wieder zurückerstatten.

Im Zeitraum vom 29.12.2021 bis 19.01.2022 bot der Verurteilte eine Wohnung in München zur Vermietung an. Bei Besichtigung forderte er von den Mietinteressenten unter Vortäuschung eines Mietvertragsabschlusses die Zahlung einer Kaution in bar. Tatsächlich kam nie ein wirksames Mietverhältnis zustande.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Generalstaatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Generalstaatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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