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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Insynergy GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 50119/24

Im Insolvenzverfahren der Insynergy GmbH, mit Sitz in der Frauenhoferstraße 13, 24118 Kiel, hat das Amtsgericht Kiel am 29. Oktober 2024 beschlossen, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) aufzuheben. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Lendzian, stand unter gerichtlicher Aufsicht, nachdem Sicherungsmaßnahmen zur Vermögenssicherung im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens veranlasst worden waren.

Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen ist die Insynergy GmbH nun nicht mehr an die gerichtlichen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Vermögensverwaltung gebunden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Kiel signalisiert eine Veränderung in der finanziellen Bewertung des Unternehmens und gibt der Gesellschaft wieder eine gewisse Handlungsfreiheit. Details über die Gründe für die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen wurden in der öffentlichen Mitteilung des Gerichts nicht angegeben.

Die vollständige Entscheidung ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kiel einsehbar.

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