Aktenzeichen: 56 IN 96/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HS Transline GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Christian-Sorin Ionescu mit Sitz in der Ochsenweg 11, 24976 Handewitt, hat das Amtsgericht Flensburg am 29. Oktober 2024 die mit Beschluss vom 27. Juni 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters, Dr. iur. Arno Doebert, bleibt jedoch in Teilen bestehen. Dr. Doebert ist weiterhin berechtigt, im Rahmen seiner Pflichten gemäß § 25 Abs. 2 InsO über das Vermögen der HS Transline GmbH zu verfügen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist. Diese Befugnis ermöglicht ihm insbesondere, die entstandenen Kosten des Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 209 und 207 Abs. 3 Satz 1 InsO zu begleichen.
Zudem darf der vorläufige Insolvenzverwalter seine Vergütung, die ihm als Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter zusteht und gerichtlich festgesetzt wird, vom Guthaben des eingerichteten Sonderkontos entnehmen. Diese Regelung sichert die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens und stellt sicher, dass alle notwendigen Ausgaben und Vergütungen transparent aus der Insolvenzmasse beglichen werden.
Die Entscheidung zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen zeigt, dass das Verfahren eine stabile Grundlage für die Abwicklung der verbleibenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten bietet.