Aktenzeichen: 67b IN 243/24
Das Amtsgericht Hamburg hat am 28. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der E & T Carfinish GbR eröffnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Eduard-Duckesz-Straße 4, 22765 Hamburg, wird von den persönlich haftenden Gesellschaftern Ergin Kurt und Tahir Yildiztekin vertreten. Die Gesellschaft sah sich mit einem Insolvenzantrag konfrontiert, der die Notwendigkeit eines geordneten Verfahrens zur finanziellen Restrukturierung erfordert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Joachim Büttner bestellt, dessen Kanzlei sich in der Friesenweg 22, 22763 Hamburg, befindet. Die Bestellung des Rechtsanwalts Büttner stellt sicher, dass alle finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten der E & T Carfinish GbR bis zur endgültigen Klärung des Insolvenzverfahrens unter Aufsicht stehen.
Mit der Anordnung dieser Maßnahmen gelten neue Regeln für die Verfügungsbefugnisse der E & T Carfinish GbR. Ab sofort sind Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde den Drittschuldnern der E & T Carfinish GbR untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist es allein dem vorläufigen Insolvenzverwalter erlaubt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass keine unkontrollierten Abflüsse des Vermögens erfolgen und eine transparente Verwaltung der finanziellen Mittel gegeben ist.
Weiterhin wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die E & T Carfinish GbR vorläufig ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig gestoppt, um dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine bestmögliche Kontrolle über die Vermögenswerte zu gewährleisten.
Diese Schritte dienen der Sicherung der verbleibenden Vermögenswerte und stellen die Grundlage für die kommenden Phasen des Insolvenzverfahrens dar, die unter sorgfältiger Aufsicht fortgeführt werden sollen.