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Vorläufige Insolvenzverwaltung und Verfügungsverbot für Ingenieurtechnik und Maschinenbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 672/24

Das Amtsgericht Rostock hat am 25. Oktober 2024 zur Sicherung des Vermögens der Ingenieurtechnik und Maschinenbau GmbH im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren ein umfassendes Verfügungsverbot verhängt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Industriestraße 8, 18069 Rostock, und im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 552 eingetragen, wird durch die Geschäftsführer Stefan Säuberlich und Jens Schuldt vertreten und ist im Bereich Maschinenbau tätig.

Im Rahmen dieses Verfahrens übertrug das Gericht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Unternehmensvermögen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz. Mit dieser Entscheidung wird sichergestellt, dass sämtliche Vermögensverfügungen der Gesellschaft nur noch unter direkter Aufsicht und mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden dürfen. Damit bleibt die Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt.

Die am 24. Oktober 2024 ergangenen Sicherungsmaßnahmen und Anordnungen behalten ebenfalls ihre Gültigkeit. Zudem hat der Beschluss die Wirkung, dass alle laufenden zivilrechtlichen Verfahren gegen die Ingenieurtechnik und Maschinenbau GmbH gemäß § 240 ZPO unterbrochen werden, bis über das Insolvenzverfahren entschieden ist.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Notfrist zur Einreichung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung auf insolvenzbekanntmachungen.de oder mit der Zustellung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock, einzureichen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird, enthalten.

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