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Vorläufige Insolvenzverwaltung für QUANTRON AG: Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 960/24

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der QUANTRON AG, ansässig in der Koblenzer Straße 2, 86154 Augsburg, hat das Amtsgericht Augsburg am 29. Oktober 2024 um 09:45 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, die sich im Bereich Elektromobilität und Logistiklösungen engagiert, wird von den Vorständen Andreas Haller, Beate Reimann und Rene-Christopher Wollmann vertreten.

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Insolvenzverfahrens und zum Schutz der Vermögenswerte wurde Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten aus Augsburg als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg.

Beschränkungen und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte der QUANTRON AG geschützt bleiben, sind ab sofort sämtliche Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtskräftig. Diese Regelung betrifft auch die Einziehung von Außenständen und ermöglicht es, Finanzströme unter Kontrolle zu halten. Drittschuldnern, das sind Kunden und Geschäftspartner, die Zahlungen an die QUANTRON AG schulden, ist es untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sollen alle Gelder ausschließlich an den Insolvenzverwalter geleistet werden, der diese sicher verwahrt und im Interesse der Gläubiger verwaltet.

Die Maßnahme umfasst ebenfalls das Einfrieren von Zwangsvollstreckungen, sofern diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Dadurch wird gewährleistet, dass die QUANTRON AG keine Vermögensverluste durch Zwangsmaßnahmen erleidet und das Vermögen für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Augsburg oder bei jedem anderen Amtsgericht zur Niederschrift eingereicht werden und muss die betreffende Entscheidung benennen sowie eine Erklärung enthalten, dass eine Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird. Die elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, erfordert jedoch die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder die Übermittlung über einen sicheren Übermittlungsweg.

Ziele der vorläufigen Maßnahmen

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, das Vermögen der QUANTRON AG zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens im Interesse der Gläubiger sicherzustellen. Die bestellten Maßnahmen sollen sowohl die Integrität des Unternehmensvermögens bewahren als auch eine transparente und kontrollierte Verwaltung gewährleisten, während die endgültige Insolvenzeröffnung vorbereitet wird.

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