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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Kurt Heywinkel Stanzenformenbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 227/24

Das Amtsgericht Detmold hat am 28. Oktober 2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kurt Heywinkel Stanzenformenbau GmbH, ansässig in der Hans-Böckler-Straße 5, 32107 Bad Salzuflen, die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung erlassen. Das Unternehmen, das sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Komponenten und Werkzeugen spezialisiert hat, wird durch Geschäftsführer Kurt Heywinkel vertreten.

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur geordneten Verwaltung der Insolvenzmasse hat das Gericht Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke, als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Kurt Heywinkel Stanzenformenbau GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, um mögliche Risiken für die Gläubiger zu minimieren und eine verantwortungsvolle Verwaltung sicherzustellen.

Den Drittschuldnern der Gesellschaft wurde untersagt, Zahlungen an die Kurt Heywinkel Stanzenformenbau GmbH zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dieser ist ebenfalls berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder in der Insolvenzmasse zu verwalten.

Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass die vorhandenen Vermögenswerte gesichert und ausschließlich im Interesse einer geordneten Insolvenzabwicklung genutzt werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold zur Einsicht bereit.

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