Aktenzeichen: 3 IN 403/24
Am 28. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Ulm im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der JOFODO AG, mit Sitz in der Nordring 55, 63843 Niedernberg, weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse angeordnet. Die Gesellschaft, deren Geschäftsführer Wolfgang Bachmann ist, sieht sich nun einer vorläufigen Insolvenzverwaltung unterworfen, um eine kontrollierte und gesicherte Verwaltung der Vermögenswerte bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu gewährleisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Marc Nicolas Lang aus Ulm bestellt. Rechtsanwalt Lang übernimmt die Aufsicht über alle Vermögensverfügungen und ist zudem berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der JOFODO AG einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über seine Bankkonten oder Außenstände zu verfügen, wodurch sichergestellt wird, dass die Insolvenzmasse ungeschmälert bleibt.
Zusätzlich wurde ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesprochen, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und laufende Verfahren vorübergehend auszusetzen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume der JOFODO AG zu betreten, Unterlagen einzusehen und im Rahmen seiner Ermittlungen alle relevanten Informationen zur finanziellen Situation des Unternehmens einzuholen. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Sicherung der Vermögenswerte, sondern auch der Prüfung, ob das Unternehmen eine Fortführungsperspektive bietet und ob genügend Mittel zur Kostendeckung des Verfahrens vorhanden sind.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung oder Zustellung des Beschlusses. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm, eingelegt werden und ist auch bei anderen Amtsgerichten möglich, solange die Weiterleitung fristgerecht erfolgt.
Der vollständige Beschluss sowie nähere Informationen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ulm eingesehen werden.