Aktenzeichen: 8 IN 296/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HMA Service GmbH, ansässig in der Hügelstraße 15, 63128 Dietzenbach, hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 29. Oktober 2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Reza Nazerighadikolaei, steht aufgrund finanzieller Schwierigkeiten unter gerichtlicher Aufsicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger aus Frankfurt am Main bestellt, dessen Kanzlei sich in der Trakehner Straße 7-9 befindet. Dr. Krüger ist damit beauftragt, das Vermögen der HMA Service GmbH zu sichern und alle finanzrelevanten Transaktionen zu überwachen, um die Gläubigerinteressen zu schützen.
Einschränkungen und Aufgaben des Insolvenzverwalters
Mit der Anordnung sind Verfügungen über das Vermögen der HMA Service GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus ist Dr. Krüger ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Der Beschluss verbietet jede Art von Aufrechnung oder Verrechnung mit den Geldeingängen, die auf den Konten der HMA Service GmbH eingehen, um die Liquidität des Unternehmens im Insolvenzverfahren zu schützen.
Drittschuldner, also alle Geschäftspartner und Kunden, die der HMA Service GmbH Zahlungen schulden, wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung
Der vollständige Beschluss inklusive Rechtsmittelbelehrung kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Diese Anordnung dient der Sicherstellung einer geordneten Verwaltung des Unternehmensvermögens und soll sicherstellen, dass die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben, während das Verfahren zur Insolvenzeröffnung fortgeführt wird.