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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Green Team Neumünster UG: Schutz des Schuldnervermögens

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 10055/24

Im Insolvenzverfahren der Green Team Neumünster UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Altonaer Straße 66, 24534 Neumünster, hat das Amtsgericht Neumünster am 28. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Bekim Ajeti, steht aufgrund finanzieller Schwierigkeiten unter gerichtlicher Aufsicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann bestellt, dessen Kanzlei in der Büschstraße 12, 20354 Hamburg, ansässig ist. Mit der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters soll die wirtschaftliche Lage der Green Team Neumünster UG vor möglichen Vermögensabflüssen geschützt und eine geordnete Abwicklung im Sinne der Gläubigerinteressen sichergestellt werden.

Einschränkungen und Aufgaben des Insolvenzverwalters

Von nun an dürfen Verfügungen der Green Team Neumünster UG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Um das Insolvenzvermögen zu schützen, hat Dr. Pachmann die Befugnis, alle Vermögenswerte, einschließlich Kassenbestände und Forderungen, auf ein eigens eingerichtetes Treuhandkonto zu überführen. Zusätzlich sind Drittschuldner, also Personen oder Institutionen, die dem Unternehmen gegenüber zur Leistung verpflichtet sind, angehalten, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem beauftragt, alle erforderlichen Zustellungen im Rahmen des Verfahrens vorzunehmen. Gerichtliche Entscheidungen jedoch werden weiterhin direkt durch das Insolvenzgericht zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ebenfalls durch das Gericht und ist auf der offiziellen Website für Insolvenzbekanntmachungen zugänglich.

Rechtsbehelfsbelehrung und Beschwerdefrist

Betroffene haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung, sei es durch direkte Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung. Elektronische Einreichungen von Rechtsbehelfen sind ebenfalls möglich, jedoch sind besondere Anforderungen, wie die qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg, zwingend einzuhalten.

Fazit

Die eingeleiteten Maßnahmen dienen dazu, das Vermögen der Green Team Neumünster UG zu sichern und eine transparente Verwaltung im Sinne der Gläubigerinteressen zu gewährleisten. Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass die finanziellen Belange des Unternehmens unter strenger Kontrolle stehen, um sowohl die Schuldenregulierung als auch den Schutz der Gläubiger zu optimieren.

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