Aktenzeichen: 1 IN 343/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ETH Projekt Bau GmbH, mit Sitz in der Keplerstraße 38, 89073 Ulm, hat das Amtsgericht Ulm am 29. Oktober 2024 umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch seinen Geschäftsführer, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, weshalb das Gericht die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters angeordnet hat, um das Vermögen der Gesellschaft zu schützen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Nicolas Lang aus Ulm bestellt. Er wird die Unternehmensfinanzen und -vorgänge beaufsichtigen und sicherstellen, dass alle Handlungen im Interesse der Gläubiger durchgeführt werden.
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
Das Gericht hat entschieden, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der ETH Projekt Bau GmbH nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtsgültig sind. Diese Maßnahme umfasst auch das Verbot der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, um das Vermögen vor Abfluss zu bewahren.
Die ETH Projekt Bau GmbH darf über ihre Bankkonten und Außenstände nicht mehr verfügen; diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und eingehende Forderungen auf ein eigens eingerichtetes Treuhandkonto zu überführen, um eine geordnete und transparente Verwaltung der Mittel sicherzustellen.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Lang wurde umfassend ermächtigt, auch Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als Insolvenzverwalter zu eröffnen und über diese zu verfügen. Weiterhin ist er befugt, Masseverbindlichkeiten zu begründen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Dazu zählen vor allem Ausgaben für Dauerschuldverhältnisse wie Strom, Wasser, Miete und Telekommunikationskosten.
Zusätzlich wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, sich Zugang zu den Geschäftsräumen der ETH Projekt Bau GmbH zu verschaffen, um Einsicht in Unterlagen zu nehmen und die erforderlichen Informationen zur Vermögenslage des Unternehmens einzuholen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm vollen Zugang zu den Büchern und Geschäftspapieren zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zur Sicherung der Insolvenzmasse zu erteilen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift des Amtsgerichts Ulm eingereicht werden, wobei elektronische Einreichungen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls zulässig sind.
Fazit
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die umfassenden Sicherungsmaßnahmen dienen der geordneten Verwaltung des Unternehmensvermögens und stellen sicher, dass die Interessen der Gläubiger während des Verfahrens gewahrt bleiben. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation überwachen und so handeln, dass die verbleibenden Vermögenswerte geschützt und transparent verwaltet werden.