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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Elektro Vens GmbH: Schutz des Vermögens und Kontrolle der Zahlungsflüsse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 106 IN 106/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elektro Vens GmbH, mit Sitz in der Am Erlenfeld 8, 58285 Gevelsberg, hat das Amtsgericht Hagen am 29. Oktober 2024 um 10:47 Uhr wichtige Maßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet. Die Gesellschaft, die auf elektrotechnische Dienstleistungen spezialisiert ist und im Handelsregister unter HRB 6333 eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Sebastian Vens vertreten.

Zur vorläufigen Verwaltung des Unternehmensvermögens wurde der erfahrene Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dr. Peter Neu bestellt, dessen Kanzlei sich in Ennepetal befindet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass alle finanzrelevanten Entscheidungen unter Aufsicht erfolgen, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und das Vermögen der Gesellschaft zu erhalten.

Beschränkungen der Verfügungsmacht und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Ab sofort darf die Elektro Vens GmbH Verfügungen über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Peter Neu vornehmen. Die Anordnung schließt die Einziehung offener Forderungen und das Einbehalten von Kassenguthaben mit ein. Außerdem ist es Drittschuldnern, also Personen oder Unternehmen, die der Elektro Vens GmbH Zahlungen schulden, untersagt, direkte Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Dr. Neu ist darüber hinaus ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und auf ein Treuhandkonto für die Insolvenzmasse zu überführen. Durch diese umfassenden Befugnisse wird gewährleistet, dass die Zahlungsflüsse kontrolliert und Gläubigerinteressen geschützt werden.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Um das Unternehmensvermögen zu sichern, hat das Amtsgericht Hagen außerdem alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Elektro Vens GmbH vorläufig eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Diese Maßnahme schützt das Unternehmen vor Vermögensverlusten durch Gläubigervollstreckungen und bietet dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die Finanzen geordnet und ohne externen Druck zu prüfen und zu verwalten.

Ziel der vorläufigen Maßnahmen

Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu, die Finanzstruktur der Elektro Vens GmbH zu stabilisieren und eine transparente Verwaltung des Vermögens zu gewährleisten. Durch die umfassende Kontrolle des Insolvenzverwalters können die finanziellen Interessen der Gläubiger gewahrt und eine solide Basis für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens geschaffen werden.

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