Aktenzeichen: 401 IN 1899/24
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conax GmbH, ansässig in der Ehrensteinstraße 16, 04105 Leipzig, hat das Amtsgericht Leipzig am 29. Oktober 2024 wichtige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um die Vermögenswerte des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu bewahren. Die Conax GmbH wird durch Geschäftsführer Axel Graneist vertreten.
Im Rahmen dieser vorläufigen Maßnahmen wurde Rechtsanwalt Björn Frische aus Leipzig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Kanzlei von Herrn Frische befindet sich am Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, und wird die fortlaufende Kontrolle und Verwaltung der Vermögenswerte der Conax GmbH übernehmen, um die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu schützen.
Maßnahmen zur Sicherung und Kontrolle der Vermögenswerte
Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Conax GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sein. Diese Einschränkung ist ein wesentlicher Schritt, um die finanzielle Lage des Unternehmens stabil zu halten und unkontrollierte Abflüsse zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Unternehmensvermögen, insbesondere Bankguthaben und Forderungen, zu verwalten und ein Sonderkonto zur gezielten Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten. Zudem dürfen alle Zahlungen an das Unternehmen nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen, um sicherzustellen, dass die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.
Rechtsanwalt Frische wurde ferner autorisiert, die Geschäftsräume der Conax GmbH zu betreten, erforderliche Nachforschungen anzustellen sowie Informationen von Banken, Behörden und anderen Dritten einzuholen. Dies gibt ihm weitreichende Einsicht in die Vermögens- und Geschäftsstrukturen der Conax GmbH, um eine umfassende Analyse und effektive Kontrolle im Sinne der Gläubiger zu gewährleisten.
Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Zusätzlich wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Conax GmbH eingestellt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen. Diese Entscheidung schützt das Unternehmen vor weiteren Vollstreckungshandlungen durch Gläubiger und verhindert eine Verminderung des Insolvenzvermögens. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden ebenfalls vorläufig gestoppt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht Leipzig oder bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts zur Niederschrift erklärt werden. Sie ist schriftlich einzureichen und muss die entsprechende Entscheidung sowie die Absicht zur Beschwerde klar benennen. Alternativ kann die Beschwerde auch elektronisch unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen eingereicht werden.
Diese Maßnahmen dienen dazu, die Vermögenswerte der Conax GmbH zu sichern und eine kontrollierte Verwaltung zum Wohle der Gläubiger sicherzustellen, während das Unternehmen auf seine endgültige Insolvenzerklärung vorbereitet wird.