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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Biokraft Linden GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 45/24

Am 28. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Meldorf im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Biokraft Linden GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die in der Nachtkoppeln 1, 25791 Linden, ansässige Gesellschaft, die auf die Herstellung und Verwaltung von Biogasanlagen spezialisiert ist, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Biogas Linden Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten. Diese wiederum wird durch die Geschäftsführer Tim Blohm und Thies Köster geleitet.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz vor unberechtigten Vermögensverfügungen hat das Gericht Rechtsanwalt Simon Boës aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Geschäftsadresse des Insolvenzverwalters lautet Theodorstraße 42-90, 22761 Hamburg. Er ist unter der Telefonnummer 040 8972664300 und per Telefax unter 040 8972664100 erreichbar.

Ab sofort bedürfen sämtliche Verfügungen der Biokraft Linden GmbH & Co. KG der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, einschließlich der Einziehung ausstehender Forderungen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und der ordnungsgemäßen Verwaltung des Unternehmensvermögens während des Insolvenzverfahrens.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Meldorf, Domstraße 1, 25704 Meldorf, eingelegt werden. Die Frist zur Einreichung beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, der öffentlichen Bekanntmachung auf insolvenzbekanntmachungen.de oder dessen Verkündung. Alternativ kann die Beschwerde zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Meldorf eingesehen werden.

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