Aktenzeichen: 3 IN 114/24
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat am 24. Oktober 2024 im Insolvenzverfahren der BMV Bauen mit Vertrauen GmbH, ansässig im Gewerbepark West Nr. 13, 76863 Herxheim, die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführerin Andrea Metz, konnte durch die nachträgliche Zahlung offener Sozialversicherungsbeiträge den Insolvenzantrag der Gläubigerin abwenden.
Die Entscheidung wurde von Richterin Sommer getroffen. Nach der Zahlung der ausstehenden Beträge erklärte die Gläubigerin ihren Antrag für erledigt, woraufhin das Gericht die anstehende Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendete. Die BMV Bauen mit Vertrauen GmbH hat die Verfahrenskosten zu tragen, da die Erledigung des Verfahrens erst nach Antragstellung und nicht von Beginn an gegeben war.
Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Mit der Erledigung des Verfahrens ist auch der Beschluss zur Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters vom 30. September 2024 aufgehoben. Dies bedeutet, dass die BMV Bauen mit Vertrauen GmbH ihre vollständige finanzielle Eigenverantwortung zurückerhält und nicht mehr der Kontrolle eines vorläufigen Insolvenzverwalters unterliegt.
Kostenverteilung und Gegenstandswert
Der Gegenstandswert, auf dessen Basis die Verfahrenskosten berechnet werden, ergibt sich gemäß § 58 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) und wurde entsprechend festgesetzt. Die Verfahrenskosten trägt die Schuldnerin, da sie nach § 91a ZPO gemäß billigem Ermessen zu übernehmen sind.
Der vollständige Beschluss ist für Interessierte zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landau in der Pfalz verfügbar.