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Verbraucherzentrale warnt vor unerwünschten Verträgen für Pflegehilfsmittelboxen

Die Verbraucherzentrale schlägt Alarm: Viele Pflegebedürftige erhalten ungefragt Verträge und Angebote für sogenannte Pflegehilfsmittelboxen – häufig sogar ohne vorherigen Kontakt. Diese Boxen sollen Pflegebedürftige mit Artikeln wie Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und anderen notwendigen Pflegeprodukten versorgen. Doch oft landen Verträge für diese Hilfsmittel ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen im Briefkasten. In einigen Fällen erfolgen solche Angebote per Telefon, obwohl dies laut neuen Regelungen nur erlaubt ist, wenn der Pflegebedürftige selbst zuerst Kontakt aufgenommen hat.

Neue Regelungen für den Schutz Pflegebedürftiger

Um Verbraucher besser zu schützen, besagen die aktuellen Vorschriften, dass der Erstkontakt für solche Angebote nur auf Wunsch des Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen erfolgen darf. Auch Werbung darf ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Betroffenen oder der betreuenden Person gemacht werden. Trotzdem berichten viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiterhin von unangemeldeten Anrufen und Briefen, die zum Abschluss eines Pflegehilfsmittelvertrags animieren sollen.

Rat der Verbraucherzentrale: Vorsicht bei unbekannten Angeboten

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen und ihren Angehörigen, Dokumente und Verträge, die unangemeldet zugeschickt wurden, nicht einfach zu unterschreiben. Oft kann es sinnvoll sein, direkt bei der Pflegekasse anzurufen und nachzufragen, ob ein Antrag für eine Pflegehilfsmittelbox gestellt oder bereits bewilligt wurde. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass unerwünschte Kosten entstehen oder Leistungen in Anspruch genommen werden, die gar nicht notwendig sind.

Was tun bei ungewollten Anrufen oder Zusendungen?

Falls Pflegebedürftige oder deren Angehörige unerwünschte Anrufe oder Vertragsunterlagen für Pflegehilfsmittel erhalten, sollten sie darauf nicht reagieren und auf keinen Fall persönliche Daten preisgeben. In vielen Fällen kann auch ein Widerspruch gegen den Vertrag hilfreich sein, sollte bereits ein Angebot eingegangen sein. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu auch weitere Beratung und Unterstützung an.

Die Verbraucherzentrale möchte Betroffene sensibilisieren, aufmerksam zu sein und keine Verträge ohne genaue Prüfung abzuschließen, um vor unnötigen Kosten geschützt zu bleiben.

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