Interviewer: Frau Bontschev, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen. Heute möchten wir über rechtliche Aspekte von Finanzanalysen und Empfehlungen auf Social Media sprechen. Gerade die Frage, wie solche Inhalte reguliert werden könnten, ist für viele Anlegerinnen und Anleger relevant. Lassen Sie uns mit einem grundlegenden Punkt beginnen: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Personen, die auf Social Media wie YouTube Finanzanalysen veröffentlichen?
RA Bontschev: Sehr gerne. Grundsätzlich gilt: Finanzanalysen und Bewertungen von Marktentwicklungen, wie sie häufig auf Plattformen wie YouTube geteilt werden, bewegen sich im Rahmen der freien Meinungsäußerung. Diese Meinungen sind geschützt, sofern sie als solche klar gekennzeichnet sind. Dabei ist aber ein kritischer Punkt, dass Influencer und Analysten darauf hinweisen, dass ihre Inhalte keine verbindlichen Handlungsaufforderungen darstellen und ausschließlich zur Information oder Unterhaltung gedacht sind. Im deutschen Recht kann das Fehlen einer solchen Erklärung allerdings im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen, wenn das Publikum diese Informationen als Investmentberatung interpretiert.
Interviewer: Im Text wird mehrfach betont, dass es sich um Unterhaltung handelt und keine Handlungsempfehlung ist. Reicht dieser Hinweis rechtlich aus, um einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen?
RA Bontschev: Der Hinweis ist tatsächlich ein wichtiger erster Schritt und beugt Missverständnissen vor. Dennoch ist er allein nicht immer ausreichend. Gerade wenn Finanzanalysten ihre Analysen mit konkreten Aussagen über mögliche Gewinne, „Rendite-Chancen“ oder Empfehlungen für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren verknüpfen, kann es problematisch werden. In Deutschland und auch in der EU gelten sehr strenge Vorschriften für Investmentberatung und Anlageempfehlungen, die es erforderlich machen, dass solche Aussagen professionell fundiert und von lizenzierten Personen oder Institutionen vorgenommen werden. Selbst wenn keine verbindlichen Handlungsempfehlungen gegeben werden, sollten die Informationen sachlich korrekt und objektiv sein. Das Publikum kann den Unterschied zwischen Unterhaltung und einer Empfehlung oft nicht klar erkennen, was unter bestimmten Umständen zu Haftungsfragen führen kann.
Interviewer: Was könnte passieren, wenn Zuschauer trotz des Hinweischarakters des Videos die Tipps umsetzen und finanzielle Verluste erleiden? Besteht für den Influencer dann ein rechtliches Risiko?
RA Bontschev: Ja, das Risiko besteht durchaus. Wenn Zuschauer durch das Video oder den Beitrag in eine bestimmte Handlung gedrängt werden, könnte es im Schadensfall zu Haftungsfragen kommen, insbesondere wenn durch gezielte Rhetorik oder übertriebene Gewinnversprechen eine „Anlegerentscheidung“ beeinflusst wurde. In einem solchen Fall könnten enttäuschte Anleger möglicherweise Schadenersatzansprüche geltend machen, indem sie argumentieren, dass sie in die Irre geführt wurden. Solche Fälle werden in der Praxis zwar selten zugunsten der Anleger entschieden, aber insbesondere, wenn es um hohe Geldbeträge geht, kann es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen.
Interviewer: Ein weiteres interessantes Thema ist die emotionale Sprache und das Spiel mit Ängsten, die im Finanzbereich auf Social Media oft eingesetzt werden. Kann diese Art von Kommunikation zu rechtlichen Problemen führen?
RA Bontschev: Absolut. Die emotionale Ansprache kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie gezielt darauf abzielt, Panik zu verbreiten oder das Publikum in bestimmte Handlungen zu drängen. Das gezielte Schüren von Angst oder Euphorie kann in Extremfällen als „Irreführung“ oder „Marktmanipulation“ eingestuft werden, selbst wenn keine verbindliche Handlungsempfehlung gegeben wird. Gerade bei emotional aufgeladenen Themen wie Crash-Vorhersagen oder spekulativen Markttheorien ist es wichtig, dass Influencer transparent kommunizieren und keine übertriebenen oder ungerechtfertigten Erwartungen wecken.
Interviewer: Was bedeutet das in der Praxis? Müssen Finanz-Influencer im Grunde ihre Inhalte stärker regulieren oder sogar lizensieren lassen, um rechtlichen Problemen zu entgehen?
RA Bontschev: In Deutschland ist es so, dass jeder, der eine qualifizierte Finanzberatung anbietet, eine entsprechende Lizenz benötigt. Bei allgemeinen Informationen oder Meinungsäußerungen ist dies zwar nicht erforderlich, aber wenn eine klare Empfehlung ausgesprochen wird oder der Influencer sich als Experte positioniert, kann dies die Grenze zur unerlaubten Anlageberatung überschreiten. Die gesetzlichen Regelungen könnten in Zukunft verschärft werden, um Verbraucher besser vor irreführenden Finanzinhalten auf Social Media zu schützen. Deshalb empfehle ich Finanz-Influencern dringend, ihre Inhalte klar als allgemeine Informationen oder persönliche Meinungen zu kennzeichnen, um Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese umfassenden und hilfreichen Einblicke!