Aktenzeichen: 51 IN 123/24
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Betonfertigteile Sereetz GmbH & Co. KG, ansässig in Sereetz, Katthorst 2, 23611 Ratekau, hat das Insolvenzgericht am Amtsgericht Eutin einen bedeutenden Beschluss gefasst. Das Unternehmen, vertreten durch die BFS Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer Christian Franke, hatte einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
In einem ersten Schritt hatte das Amtsgericht Lübeck am 19. August 2024 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet, um das Vermögen der Betonfertigteile Sereetz GmbH & Co. KG abzusichern. Nun wurden diese Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht mit heutigem Beschluss aufgehoben. Die Entscheidung entlastet das Unternehmen von diesen besonderen Auflagen, was auf eine geordnete und konstruktive Entwicklung des Insolvenzverfahrens hindeuten könnte.
Allerdings bleibt der vorläufige Insolvenzverwalter weiterhin ermächtigt, bestimmte finanzielle Schritte vorzunehmen. Dazu gehört die Befugnis, die im Verfahren entstandenen Kosten zu begleichen. Darüber hinaus darf er die ihm als Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter zustehende Vergütung, welche vom Gericht festgesetzt wird, aus dem Insolvenzsonderkonto entnehmen. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass der Verwaltungsaufwand und die anfallenden Verfahrenskosten professionell gedeckt werden, ohne zusätzliche Belastungen für die Gläubiger zu verursachen.
Diese Entscheidungen sollen den geordneten Fortgang des Verfahrens gewährleisten und das Unternehmen auf einen stabilen Weg durch die Insolvenz führen.