Aktenzeichen: 70f IN 101/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Karthäuser-Breuer-J. Breuer GmbH, einer im Groß- und Einzelhandel tätigen Gesellschaft mit Spezialisierung auf Papierprodukte, Dekorationsplatten, Bilderrahmen und Leisten, hat das Amtsgericht Köln am 28. Oktober 2024 zentrale Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Schanzenstraße 6–20, 51063 Köln, wird von den Geschäftsführern Marc Schneider und Hans-Jürgen Posthumus vertreten.
Um das Vermögen der Gesellschaft vor einer möglichen Verschlechterung der finanziellen Lage zu schützen, wurde Rechtsanwalt Philip Schober aus Köln zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Seine Kanzlei befindet sich in der Widdersdorfer Straße 190, 50825 Köln. Rechtsanwalt Schober übernimmt die Kontrolle und Verwaltung des Unternehmensvermögens, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine geordnete Durchführung des Verfahrens zu ermöglichen.
Anordnung der vorläufigen Maßnahmen
Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Karthäuser-Breuer-J. Breuer GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung soll gewährleisten, dass finanzielle Entscheidungen des Unternehmens im Einklang mit den Interessen der Gläubiger stehen und unkontrollierte Vermögensabflüsse verhindert werden. Drittschuldner, also Kunden und Geschäftspartner, die dem Unternehmen Zahlungen schulden, wurden angewiesen, ab sofort keine Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen darf ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter Gelder entgegennehmen und verwalten, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Durch diese Befugnisse erhält Rechtsanwalt Schober die Möglichkeit, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und diese Mittel zum Schutz der Insolvenzmasse zu verwalten.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung der Karthäuser-Breuer-J. Breuer GmbH hat das Ziel, den Fortbestand des Unternehmensvermögens zu sichern und die finanziellen Interessen aller Gläubiger zu schützen. Indem die Geschäftsaktivitäten unter Aufsicht fortgeführt werden, bleibt das Unternehmen handlungsfähig und kann unter geordneten Bedingungen auf eine mögliche Lösung oder Restrukturierung im Interesse der Gläubiger hinarbeiten.