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Insolvenzantrag der AOS Containerservice GmbH: Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36a IN 4427/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AOS Containerservice GmbH, mit Sitz in der Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28. Oktober 2024 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Gesellschaft, die durch ihren Geschäftsführer Aleksander Obradovic vertreten wird, war Gegenstand eines Insolvenzantrags, der ursprünglich von einer Gläubigerin gestellt worden war.

Die Gläubigerin, die den Insolvenzantrag eingereicht hatte, erklärte am 25. Oktober 2024 die Hauptsache für erledigt. Daraufhin wurden die Sicherungsmaßnahmen, die am 21. Oktober 2024 vom Amtsgericht Charlottenburg gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) zur Vermögenssicherung der AOS Containerservice GmbH angeordnet worden waren, offiziell aufgehoben.

Hintergrund der Entscheidung

Mit der Erklärung der Gläubigerin, die Hauptsache für erledigt zu erklären, entfiel die Grundlage für die Fortführung der Sicherungsmaßnahmen. Die Sicherungsmaßnahmen hatten die Aufgabe, das Vermögen der AOS Containerservice GmbH vor unkontrollierten Abflüssen zu schützen und eine geordnete Verwaltung während des Insolvenzantragsverfahrens sicherzustellen. Durch die Aufhebung der Maßnahmen ist das Unternehmen nun nicht mehr an die einschränkenden Vorgaben des § 21 InsO gebunden.

Fazit

Mit der Erledigungserklärung der Gläubigerin und der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen wurde das Verfahren über den Antrag auf Insolvenzeröffnung faktisch beendet. Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg schafft für die AOS Containerservice GmbH vorerst wieder finanzielle Handlungsfreiheit.

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