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Insolvenzantrag der Cashewrella Verwaltungsgesellschaft mbH wegen unzureichender Masse abgewiesen
Vorläufige Insolvenzverwaltung und Zwangsvollstreckung für CG Ausbau GmbH aufgehoben
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Vorläufige Insolvenzverwaltung und Zwangsvollstreckung für CG Ausbau GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 401 IN 1475/24

Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzverfahren der CG Ausbau GmbH mit Sitz in der Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, eine wesentliche Entscheidung getroffen: Am 25. Oktober 2024 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens aufgehoben und gleichzeitig die Einstellung aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen unter der Handelsregisternummer HRB 38011, wurde durch ihre Geschäftsführer Ulf Graichen und Rüdiger Buchheim vertreten.

Die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Einstellung der Zwangsvollstreckung deuten darauf hin, dass entweder eine Verbesserung der finanziellen Lage eingetreten ist oder die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gegeben sind. Diese Entscheidung verschafft dem Unternehmen Luft zur Restrukturierung und gibt den Verantwortlichen die Möglichkeit, ohne die unmittelbaren Belastungen einer Zwangsvollstreckung wirtschaftliche Stabilität anzustreben.

Betroffene Gläubiger und andere Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig einsehen, um sich über die genauen Gründe und weitere rechtliche Aspekte zu informieren.

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