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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Bäckerei Konditorei Café Raths Klaßmann UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 150/24

Am 28. Oktober 2024 ordnete das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Bäckerei Konditorei Café Raths Klaßmann UG (haftungsbeschränkt) an. Die Bäckerei, ansässig in der Schildchenstraße 8, 53501 Grafschaft-Vettelhoven, und vertreten durch Geschäftsführer Thomas Klaßmann, steht somit unter der Aufsicht einer gerichtlich bestellten Insolvenzverwalterin, die nun sämtliche Vermögensbewegungen kontrolliert.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Sylvia Kalbitzer aus Koblenz bestellt. Frau Kalbitzer, deren Kanzlei sich in der Schlossstraße 9-11, 56068 Koblenz, befindet, übernimmt ab sofort die Überwachung aller wesentlichen finanziellen Transaktionen des Unternehmens. Sie ist für Rückfragen und Anliegen über folgende Kontaktdaten erreichbar:

Telefon: 0261-2917501-0
Fax: 0261 2917501-9
E-Mail: koblenz@pluta.net

Laut Gerichtsbeschluss dürfen Verfügungen der Bäckerei Konditorei Café Raths Klaßmann UG nur mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Dies betrifft auch sämtliche Einziehungen von Außenständen. Gläubiger und Schuldner des Unternehmens sind aufgefordert, sich strikt an diese Vorgaben zu halten, um den geordneten Verlauf des Verfahrens zu gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Die Antragsgegnerin hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Falls die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren bestritten werden soll, können auch Gläubiger eine solche Beschwerde erheben. Die Frist zur Einreichung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts zur Niederschrift erklärt werden; fristwahrend ist der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Gericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird, enthalten.

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