Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Autohaus Staffel Kronach GmbH beschlossen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 202/24

Amtsgericht Meiningen hat am 28. Oktober 2024 für die Autohaus Staffel Kronach GmbH mit Sitz in der Haßlachgasse 2, 96317 Kronach, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch seinen Geschäftsführer Manfred Staffel, sieht sich mit einem Verfahren konfrontiert, das zur Sicherung des Vermögens im Rahmen der Insolvenzordnung eingeleitet wurde. Die anwaltliche Vertretung der Schuldnerin übernimmt die Kanzlei DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartG mbB aus Erfurt.

Auf Antrag der Autohaus Staffel Kronach GmbH, die bereits bei dem Amtsgericht Coburg unter der Registernummer HRB 4917 eingetragen ist, ordnete das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) an, um eine unkontrollierte Vermögensveränderung zu verhindern. Der erfahrene Rechtsanwalt Dirk Götze, tätig in der Bahnhofstraße 3, 99084 Erfurt, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und übernimmt ab sofort die Überwachung und Verwaltung aller wesentlichen finanziellen Angelegenheiten der Schuldnerin.

Herr Götze ist in seiner Rolle dazu verpflichtet, alle Verfügungen der Autohaus Staffel Kronach GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass jegliche Zahlungen, Abbuchungen und Einziehungen von Außenständen nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen im Sinne der Gläubiger geschützt und eine geregelte Verwaltung ermöglicht wird. Für Rückfragen und Anfragen ist Herr Götze unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Telefon: 0361 5115070
Telefax: 0361 51150720

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese muss binnen zwei Wochen ab der Verkündung des Beschlusses oder ab dem Zeitpunkt einer wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO auf insolvenzbekanntmachungen.de bei dem Amtsgericht Meiningen eingereicht werden. Die Frist gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung vergangen sind.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, erklärt werden. Alternativ kann die Beschwerde auch bei der Geschäftsstelle jedes anderen Amtsgerichts zur Niederschrift gegeben werden, wobei die fristgerechte Weiterleitung an das Amtsgericht Meiningen sichergestellt werden muss. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Jahresberichtanalyse für Amundi MDAX ESG II UCITS ETF: Eine Herausforderung in einem volatilen Markt

Next Post

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main