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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Autohaus Galant GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 204/24

Am 28. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Meiningen als zuständiges Insolvenzgericht einen wesentlichen Beschluss im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Galant GmbH gefasst. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Königstraße 24a, 98553 Schleusingen, wird in diesem Verfahren vertreten durch die Geschäftsführerin Marlene Staffel und anwaltlich betreut von Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt.

Auf Antrag der Autohaus Galant GmbH wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen angestrebt. Im Rahmen dieses Verfahrens entschied das Amtsgericht, dass zur Sicherstellung des Schuldnervermögens vor möglichen nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wird. Diese Maßnahme erfolgt nach Maßgabe von § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) und soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Autohaus Galant GmbH unter gerichtlicher Aufsicht geschützt bleiben.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Susanne Hesse, ansässig in der Parsevalstraße 2, 99092 Erfurt, bestellt. Frau Hesse wird das Schuldnervermögen verwalten und im Interesse der Gläubiger sicherstellen, dass keine ungenehmigten Verfügungen durch die Schuldnerin vorgenommen werden können. Auch das Einziehen von Außenständen und Bankguthaben bedarf nun der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Die Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind wie folgt:

Telefon: 0361 3025559-0
Mobil: 0173 3146026
Telefax: 0361 3025559-99
E-Mail: erfurt@pluta.net und Susanne.Hesse@pluta.net

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung beziehungsweise öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO auf der Webseite insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als zugestellt, sobald nach der Veröffentlichung zwei Tage verstrichen sind.

Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, einzureichen und kann auch vor jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben.

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