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Vorläufige Insolvenzverwaltung für ALPHA Medien GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 501 IN 216/24 – Amtsgericht Düsseldorf, 25.10.2024

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 25. Oktober 2024 um 12:47 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ALPHA Medien GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, ansässig in der Hochstraße 19A, 40670 Meerbusch, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23951 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Enrico Frerix vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Graaf, mit Kanzlei in der Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, bestellt. Ab sofort sind alle Verfügungen über das Vermögen der ALPHA Medien GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Rechte der Gläubiger zu schützen.

Den Gläubigern und Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die ALPHA Medien GmbH zu leisten; stattdessen müssen alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Rechtsanwalt Graaf ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.

Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf setzt ebenfalls alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der ALPHA Medien GmbH aus. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorübergehend eingestellt, um eine geordnete Abwicklung im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Diese Maßnahmen schaffen eine transparente Basis für die Analyse der finanziellen Lage des Unternehmens, während der vorläufige Insolvenzverwalter das weitere Vorgehen vorbereitet.

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