Aktenzeichen: IN 205/24
Am 28. Oktober 2024 wurde das Insolvenzverfahren für die Autohaus Manfred Staffel GmbH & Co. KG, ansässig in der Wiedersbacher Straße 22, 98646 Hildburghausen, durch das Amtsgericht Meiningen eingeleitet. Die Schuldnerin wird dabei vertreten durch die Staffel Verwaltungs-GmbH, deren Geschäftsführer Manfred Staffel persönlich für das Verfahren verantwortlich ist. Das Unternehmen hat die renommierte Kanzlei DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartG mbB, Erfurt, als anwaltliche Vertretung bestellt.
Zum Schutz der Vermögenswerte der Autohaus Manfred Staffel GmbH & Co. KG vor möglichen, nachteiligen Veränderungen ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Herr Laboga, tätig in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherstellung sämtlicher Vermögenswerte. Für Fragen oder Mitteilungen ist er erreichbar unter:
Telefon: 030 2647680
Telefax: 030 26476840
E-Mail: berlin@pluta.net
Durch die vorläufige Insolvenzverwaltung wird festgelegt, dass Verfügungen durch die Autohaus Manfred Staffel GmbH & Co. KG nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme umfasst ebenfalls die Einziehung von Außenständen und den Zugang zu Bankguthaben, wodurch gewährleistet werden soll, dass keine unberechtigten Verfügungen erfolgen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Entscheidung kann durch die sofortige Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder ab wirksamer öffentlicher Bekanntmachung auf der Webseite insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als wirksam zugestellt, sobald nach der Veröffentlichung zwei Tage verstrichen sind, wodurch die Frist zu laufen beginnt.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, eingelegt werden. Es ist ebenfalls möglich, diese Beschwerde bei jedem Amtsgericht abzugeben, wobei die rechtzeitige Weiterleitung an das zuständige Gericht gewährleistet sein muss. Eine anwaltliche Mitwirkung ist hierbei nicht zwingend erforderlich.