Aktenzeichen: 11 IN 460/24 – Amtsgericht Esslingen, 25.10.2024
Das Amtsgericht Esslingen hat am 25. Oktober 2024 um 08:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Fair Hotel- und Immobiliengesellschaft mbH angeordnet. Die in Wendlingen ansässige Gesellschaft, deren Geschäftsräume sich in der Unterboihinger Straße 25 befinden, wird von der Geschäftsführerin Radmila Milkulic vertreten und ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 225051 eingetragen.
Zur Überwachung des Vermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen während des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Michael Reichold, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Ernennung erhält Herr Reichold umfassende Befugnisse zur Sicherung der Vermögenswerte. Sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind fortan nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung gültig. Diese Maßnahme umfasst auch die Einziehung offener Forderungen, um die finanzielle Stabilität des Verfahrens zu gewährleisten.
Zudem wurde ein generelles Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der Schuldnerin erlassen. Bereits laufende Maßnahmen wurden vorübergehend eingestellt, um eine geordnete Abwicklung der finanziellen Verpflichtungen sicherzustellen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Befugnis, Bankkonten und Forderungen der Fair Hotel- und Immobiliengesellschaft mbH zu verwalten. Er ist autorisiert, Sonderkonten im Namen des Unternehmens einzurichten und neue Masseverbindlichkeiten für die Kontoführung zu begründen, wie es die gesetzlichen Regelungen vorsehen. Die Schuldner der Gesellschaft, also Drittschuldner, wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechtsanwalt Reichold ist ferner berechtigt, die Geschäftsräume und die betriebliche Infrastruktur der Schuldnerin zu betreten und alle erforderlichen Nachforschungen anzustellen. Die Fair Hotel- und Immobiliengesellschaft mbH ist verpflichtet, ihm Einsicht in ihre Bücher und Geschäftsdokumente zu gewähren und ihm auf Verlangen alle Informationen zu geben, die für die Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich sind.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Der Beschluss dient dazu, eine geordnete Prüfung und Verwaltung der finanziellen Verhältnisse der Fair Hotel- und Immobiliengesellschaft mbH einzuleiten und die Interessen der Gläubiger zu wahren, während die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren vorbereitet werden.