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Insolvenzantrag der Cashewrella Verwaltungsgesellschaft mbH wegen unzureichender Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 74 IN 48/24 GOE

Das Amtsgericht Göttingen hat im Fall der Cashewrella Verwaltungsgesellschaft mbH, ansässig in Rosdorf, eine bedeutsame Entscheidung getroffen. Am 22. August 2024 wurde der Insolvenzantrag für das Unternehmen, das unter der Registernummer HRB 206827 beim Amtsgericht Göttingen eingetragen ist, aufgrund fehlender Insolvenzmasse gemäß § 26 der Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Mit dieser Entscheidung sind sämtliche zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden, wodurch der gerichtliche Schutz der Unternehmenswerte entfällt. Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und eine geregelte Insolvenzabwicklung zu gewährleisten. Diese Situation stellt für Gläubiger eine herausfordernde Lage dar, da mögliche Forderungen durch die fehlende Liquidität des Unternehmens ungesichert bleiben.

Für betroffene Gläubiger und Beteiligte gibt es im Amtsgericht Göttingen eine Einsichtsmöglichkeit in die vollständigen Beschlussdetails, die weitere Einblicke in die finanziellen Rahmenbedingungen und die Entscheidungsgrundlagen geben.

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