Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich vor der Nutzung der Plattform finanzwerk.ag gewarnt. Dieses Angebot, hinter dem die Finanzwerk AG mit angeblichen Standorten in Potsdam und Paris steht, wird beschuldigt, Bank- und Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Lizenz anzubieten. Die Plattform, die unter anderem den Handel mit Kryptowährungen ermöglicht, behauptet irreführend, unter der Regulierung der BaFin zu operieren.
Wichtiger Hinweis zu unlizenzierten Angeboten
Laut BaFin ist für die Erbringung von Bankgeschäften, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland eine behördliche Erlaubnis unerlässlich. Die Finanzwerk AG suggeriert durch ihren Webauftritt, eine solche Offizielle Regulierung zu besitzen, was allerdings nicht der Realität entspricht. Diese Art der Desinformation kann Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren und dazu führen, dass sie ohne jegliche rechtliche Sicherheit investieren.
Schutzmaßnahmen für die Verbraucher
Die Verbraucher werden angehalten, die Lizenzierung eines Finanzdienstleisters immer zu überprüfen, bevor sie geschäftliche Beziehungen eingehen. Die Gültigkeit einer Lizenz lässt sich einfach über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Angebote ohne entsprechende BaFin-Lizenz stellen einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar, insbesondere gegen § 37 Absatz 4, welcher zum Schutz vor möglichen Betrugsfällen dient, indem klare Richtlinien zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungen festgelegt werden.
Abschließende Empfehlungen
Es wird dringend davon abgeraten, auf Angebote von finanzwerk.ag und ähnlichen, unzureichend regulierten Plattformen einzugehen. Die BaFin appelliert an die Wachsamkeit der Verbraucher und rät dazu, keine persönlichen oder finanziellen Informationen auf zweifelhaften Websites preiszugeben oder in diese zu investieren.