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Vorläufiges Insolvenzverfahren für GES Nutrition GmbH eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36g IN 6969/24 – Amtsgericht Charlottenburg, 24.10.2024

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 24. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung für die GES Nutrition GmbH angeordnet, die ihren Sitz in der Wallstraße 9-13, 10179 Berlin, hat. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Ole Schaumberg und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 221952, strebt angesichts finanzieller Schwierigkeiten eine Neuordnung an, die das Vermögen und die Rechte der Gläubiger sichern soll.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark aus Berlin (Budapester Straße 35, 10787 Berlin) bestellt. Rechtsanwalt Stark ist ab sofort verantwortlich für die Überwachung der GES Nutrition GmbH und deren Vermögensverwaltung. Die Geschäftsleitung kann fortan nur mit seiner Zustimmung über das Vermögen des Unternehmens verfügen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass das Unternehmensvermögen durch unkontrollierte Verfügungen beeinträchtigt wird, und zielt auf eine geordnete und faire Verwaltung zugunsten der Gläubiger ab.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Stark ermächtigt, die Bankkonten und Forderungen des Unternehmens zu verwalten und Gelder im Namen der Gesellschaft entgegenzunehmen. Er kann spezielle Insolvenzkonten einrichten und verfügt über das Recht, sämtliche eingehenden Gelder zu kontrollieren. Den Drittschuldnern der GES Nutrition GmbH wurde untersagt, Zahlungen an das Unternehmen direkt zu leisten, stattdessen sind diese ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Das Gericht hat ferner alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen des Unternehmens ausgesetzt, um eine geregelte Durchführung des Verfahrens sicherzustellen. Bereits laufende Maßnahmen werden ebenfalls vorläufig gestoppt. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume und Unterlagen der GES Nutrition GmbH einzusehen und zu kontrollieren, um einen umfassenden Überblick über die Vermögenslage zu gewinnen.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen. Der Gerichtsbeschluss und die beauftragte Insolvenzverwaltung dienen dem Ziel, die Vermögenswerte der GES Nutrition GmbH zu sichern und eine strukturierte finanzielle Neuordnung herbeizuführen, während die weitere Vorgehensweise im Rahmen des Insolvenzverfahrens festgelegt wird.

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