Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für IntentGroup GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 903 IN 637/24 – Amtsgericht Hannover, 24.10.2024

Am 24. Oktober 2024, um 17:51 Uhr, hat das Amtsgericht Hannover die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der IntentGroup GmbH mit Sitz in der Eisenstraße 8, 30916 Isernhagen, angeordnet. Die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergej Heier, wohnhaft In den Sieben Stücken 4C, 30655 Hannover, hat das Verfahren eingeleitet, da erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eine geregelte Vermögensverwaltung erforderlich machen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, bestellt. Dieser übernimmt ab sofort die Kontrolle über das Vermögen der IntentGroup GmbH und wacht darüber, dass alle Verfügungen des Unternehmens nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung durchgeführt werden dürfen. Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass das Vermögen des Unternehmens im Sinne einer geordneten Abwicklung und zum Schutz der Gläubiger gesichert bleibt. Dr. Köster ist über die Kanzlei Willmer & Köster erreichbar (Tel.: 0511 357710-0, Fax: 0511 357710-11, Webseite: www.willmerkoester.de).

Die Schuldner der IntentGroup GmbH, sogenannte Drittschuldner, sind angehalten, Zahlungen künftig nur noch unter Berücksichtigung dieser vorläufigen Anordnung zu leisten. Dies bedeutet, dass eingehende Gelder und Forderungen ausschließlich vom vorläufigen Insolvenzverwalter verwaltet werden, um eine geregelte und kontrollierte Abwicklung sicherzustellen.

Interessierte Parteien, die den vollständigen Beschluss einsehen möchten, können dies in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts tun. Darüber hinaus besteht für die Antragstellerin die Möglichkeit, die Entscheidung per sofortiger Beschwerde anzufechten. Auch Gläubiger können unter bestimmten Bedingungen eine Beschwerde einreichen, insbesondere dann, wenn die internationale Zuständigkeit gemäß der Verordnung (EU) 2015/848 für das Hauptinsolvenzverfahren bestritten werden soll. Die Frist für die Einreichung einer solchen Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung und ist beim Amtsgericht Hannover einzulegen.

Dieser Schritt des Amtsgerichts Hannover zielt darauf ab, eine geordnete finanzielle Neuordnung für die IntentGroup GmbH zu ermöglichen. Weitere Entwicklungen im Insolvenzverfahren bleiben abzuwarten, während Dr. Köster eine eingehende Prüfung der Vermögensverhältnisse des Unternehmens vornehmen wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

US-Wahl 2024: Weichenstellung für die Zukunft der Künstlichen Intelligenz

Next Post

Rot-Eiche zum Baum des Jahres 2025 gekürt: Hoffnungsträger im Klimawandel