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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Hanse-Rauch UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 456/24 – Amtsgericht Stralsund, 25.10.2024

Das Amtsgericht Stralsund hat am 25. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hanse-Rauch UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Industriestraße 18, 18528 Bergen auf Rügen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter der Nummer HRB 21767 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Heiko Matthias Schack und Manuela Schack vertreten. Angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens wurde diese Maßnahme notwendig, um eine geordnete Verwaltung und Sicherung des Vermögens zu gewährleisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Gerhard Kukuk, Hermannstraße 5, 18055 Rostock, ernannt. Herr Kukuk ist ab sofort für die Überwachung und Sicherstellung der Vermögenswerte der Hanse-Rauch UG verantwortlich. Sämtliche Verfügungen des Unternehmens über das Vermögen bedürfen fortan seiner Zustimmung. Damit wird sichergestellt, dass alle Transaktionen zugunsten einer geordneten Insolvenzabwicklung und zum Schutz der Gläubiger transparent und kontrolliert durchgeführt werden.

Zusätzlich wurde den Schuldnern der Hanse-Rauch UG (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, ihre Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Herr Kukuk ist damit befugt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen. Zudem ist er berechtigt, Sonderkonten einzurichten und zu verwalten, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung vorsieht.

Das Gericht hat auch alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der Hanse-Rauch UG untersagt und bereits laufende Maßnahmen vorläufig eingestellt. Diese Schritte dienen dazu, den Handlungsspielraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Hanse-Rauch UG zu ermöglichen.

Die Geschäftsführer der Hanse-Rauch UG sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einblick in alle relevanten Geschäftsunterlagen zu gewähren und auf Verlangen umfassende Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse zu erteilen. Dadurch soll die Sicherung der Insolvenzmasse sowie eine vollständige Aufklärung der Vermögenslage gewährleistet werden.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Dieser Schritt des Gerichts ermöglicht eine strukturierte Überwachung der Hanse-Rauch UG und schafft die Grundlagen für eine faire und transparente Abwicklung des Insolvenzverfahrens, während Rechtsanwalt Kukuk die Vermögensverhältnisse detailliert prüft und die weiteren Schritte vorbereitet.

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