Aktenzeichen: 80 IN 779/24 – Amtsgericht Bochum, 24.10.2024
Das Amtsgericht Bochum hat am 24. Oktober 2024 um 11:28 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Automobile Wolfgang Goergen GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die eine Kfz-Werkstatt sowie den Handel mit Kraftfahrzeugen betreibt, ist in der Hofsteder Straße 239, 44803 Bochum, ansässig und wird durch die Geschäftsführer Marcel Koßmann und Manfred Klein vertreten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3893 eingetragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum, bestellt. Ab sofort darf das Unternehmen nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung über sein Vermögen verfügen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Insolvenzmasse zu sichern und die finanziellen Interessen der Gläubiger zu wahren.
Zusätzlich wurde allen Drittschuldnern der Automobile Wolfgang Goergen GmbH untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Rechtsanwalt Birkmann ist ebenfalls befugt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und die eingehenden Gelder zu verwalten.
Diese gerichtliche Anordnung ermöglicht eine geordnete Verwaltung der finanziellen Mittel und schafft die Grundlage für eine transparente Abwicklung im Insolvenzverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Situation der Automobile Wolfgang Goergen GmbH nun detailliert prüfen, um das weitere Vorgehen im Interesse der Gläubiger zu bestimmen.