Aktenzeichen: 93 IN 198/24 – Amtsgericht Aachen, 25.10.2024
Das Amtsgericht Aachen hat am 25. Oktober 2024 um 13:41 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Dogfabrik GmbH angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in der Waldstraße 35, 52511 Geilenkirchen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der Nummer HRB 22497 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn René Scholz vertreten. Die Dogfabrik GmbH ist auf Bagger- und Erdarbeiten sowie verwandte Dienstleistungen spezialisiert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstraße 15, 41061 Mönchengladbach, bestellt. Frau Nasser übernimmt ab sofort die Aufsicht und Verwaltung des Vermögens der Dogfabrik GmbH und ist befugt, alle finanziellen Transaktionen zu überwachen. Verfügungen über Vermögenswerte des Unternehmens bedürfen ihrer Zustimmung, um sicherzustellen, dass keine Maßnahmen zum Nachteil der Gläubiger unternommen werden.
Zusätzlich wurde den Drittschuldnern der Dogfabrik GmbH untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, alle Gelder ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu überweisen. Frau Nasser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen, um eine geordnete Vermögensverwaltung sicherzustellen.
Im Zuge dieser Anordnung sind alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der Dogfabrik GmbH untersagt, bereits laufende Maßnahmen wurden vorläufig ausgesetzt. Diese Schritte sollen eine faire und transparente Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglichen und die Vermögenswerte der Dogfabrik GmbH sichern.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Aachen die Grundlage für eine eingehende Prüfung der finanziellen Lage der Dogfabrik GmbH geschaffen, während die vorläufige Insolvenzverwalterin die weiteren Schritte zur Abwicklung des Verfahrens vorbereitet.