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Vorläufige Insolvenzverwaltung für D.W. Renzmann Apparatebau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 171/24 – Amtsgericht Bad Kreuznach, 25.10.2024

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am 25. Oktober 2024 um 10:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der D.W. Renzmann Apparatebau GmbH eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in der Industriestraße 1, 55569 Monzingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter der Nummer HRB 3918 eingetragen und wird von Geschäftsführer Dr. Dominik Zimmermann vertreten. Die D.W. Renzmann Apparatebau GmbH, die auf den Bau von Spezialapparaturen spezialisiert ist, strebt mit diesem Verfahren eine geordnete Vermögensverwaltung an, um eine wirtschaftliche Neuordnung zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, Fachanwalt für Insolvenzrecht, bestellt. Er ist unter der Adresse Schlossstraße 6, 55543 Bad Kreuznach, erreichbar und übernimmt ab sofort die Aufsicht über die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens. Alle Verfügungen über das Vermögen der D.W. Renzmann Apparatebau GmbH bedürfen nun seiner ausdrücklichen Zustimmung, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte ordnungsgemäß verwaltet werden und im Interesse der Gläubiger geschützt bleiben.

Darüber hinaus sind alle Drittschuldner der D.W. Renzmann Apparatebau GmbH angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, alle finanziellen Mittel unter der Kontrolle der vorläufigen Verwaltung zu halten und eine geordnete Abwicklung der Forderungen zu gewährleisten. Rechtsanwalt Lieser ist außerdem befugt, die Geschäftsräume des Unternehmens einzusehen und notwendige Nachforschungen anzustellen, um die Vermögensverhältnisse detailliert zu prüfen.

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Bad Kreuznach eingelegt werden. Diese Maßnahme des Gerichts stellt die Weichen für eine umfassende Überprüfung der wirtschaftlichen Situation und schafft die Grundlage für eine faire und transparente Abwicklung des Insolvenzverfahrens, während die nächsten Schritte zur Vermögenssicherung vorbereitet werden.

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